TÜBINGEN/METZINGEN. Als eine Beziehung die diesen Namen nicht verdiene und gar nicht hätte haben dürfen, sah Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher das, was zwischen dem damals 36 Jahre alten Angeklagten und dem 15 Jahre alten Mädchen lief. Sie hatte keinen Zweifel daran, dass der heute 39 Jahre alte Metzinger das Mädchen zwei Mal sexuell missbraucht hat.
Sie sah in ihm ebenso wenig den Retter oder Helden, der er angeblich für das Mädchen sein wollte. Stattdessen hätte er ihre Schwäche und Suche nach Halt ausgenutzt. Mit ihren 15 Jahren, sie war 14 als er sie kennenlernte, wurde sie im Leben hin und her geschubst, hatte eine katastrophale Lebensgeschichte und nicht unerhebliche psychische Probleme, führte sie aus. Statt dass bei dem Busfahrer die Alarmglocken schellten, habe er die Grenzen des guten Geschmacks nicht gekannt. »Als 36-Jähriger mit einer 14-Jährigen so anzubandeln geht gar nicht«, fand Hölscher deutliche Worte.
Das Mädchen habe eine zweite Vaterfigur in ihm gesehen, einen Kumpel, nicht mehr, betonte Hölscher. Sie habe weder die sexuellen Handlungen in der Umkleidekabine eines Hallenbads gewollt noch den ungeschützten Geschlechtsverkehr in seiner Wohnung. Diese Taten gestand der Mann vor Gericht. Ebenso räumte er den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie ein, weswegen er ebenfalls angeklagt war. Danach habe er vor Jahren gezielt im Internet gesucht, ließ er über seinen Verteidiger Steffen Kazmaier mitteilen. Auch, dass er damals falsch gehandelt habe, sehe er heute ein.
Dass er mit seinem Geständnis Verantwortung übernommen und somit dem Mädchen die Aussage vor Gericht erspart habe, rechnete ihm nicht nur Hölscher sondern auch der Vorsitzende Richter am Landgericht Armin Ernst an. Da er zudem keine Vorstrafen hat, verurteilte ihn die Dritte Große Jugendkammer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monate. (GEA)