Fast 7 000 Liter ausgeströmt
Zwei Tage später quollen vormittags 6 900 Liter Wasser aus dem Hahn überm Waschbecken und aus einem Waschmaschinen-Anschluss im Bad. 20 bis 30 Liter pro Minute strömten aus, drückten übers Treppenhaus ins Erdgeschoss, liefen durch Rollladenritzen und Fensterbänke an der Fassade hinunter, lösten in der Haus-Elektrik Kurzschlüsse aus, die zum Glück keinen Brand verursachten. Eine Nachbarin sah das Desaster an der Wand und rief den Hauseigentümer herbei. Der sah »überall nur Wasser«. Gestoppt erst, nachdem er den Haupthahn zugedreht hatte. Danach war die Suche nach Wassersaugern angesagt. Die taten lange ihr Werk. Gefolgt von Handwerkern, die Böden, Wände, Elektrik und mehr wieder herzurichten hatten, ehe das Haus wieder vermietbar war. Gesamtschaden: rund 52 000 Euro.Zentrale Frage vor Gericht: Hat der Angeklagte das Haus geflutet oder nicht? Richter und Staatsanwalt waren sich trotz der wortgewaltigen Neins des Ex-Mieters einig: Ja, er hat es getan. Hamann hatte »keinen vernünftigen Zweifel daran, dass Sie aus Rachsucht in Ihre frühere Wohnung gegangen sind und zwei Wasserhähne geöffnet haben«. Ein Motiv gebe es schon seit einem Zwist mit dem Vermieter wegen nicht form- und fristgerechter Kündigung. Zudem kam es bei der Schlüsselübergabe zu Spannungen, weil der Mieter noch eine Waschmaschine in der Wohnung stehen hatte, die die Vermietersöhne aber raushaben wollten; durch zwei andere Männer ließ der Mittvierziger sie in der Schnelle wegschaffen.
Zweitens ging der Richter davon aus, dass der Angeklagte, wie von Vermieterseite gestattet, »mit höchster Wahrscheinlichkeit Nachschlüssel hatte«. Schließlich zogen nachträglich zwei Leute mehr in die Wohnung. Drittens wurde der Neu-Reutlinger kurz vor dem Wasserausbruch in Walddorfhäslach gesehen, wenn auch nicht in dem Mietshaus.
Richter: Kein anderer denkbar
Viertens habe weder der Vermieter, der vor Gericht als Zeuge auftrat, noch irgendjemand anders ein Interesse an einem »nassen Abbruch« gehabt. Fünftens konnte die Polizei eine technische Ursache für die Hausflut ausschließen. »Es handelt sich hier um Sabotage«, schloss der Richter aus allen Umständen.Der frisch Verurteilte, bisher strafrechtlich unbescholten, will sich mit dieser Sicht der Dinge nicht abfinden. »Ich gehe bis zum höchsten Gericht der Welt.« Die Berufung beim Landgericht Tübingen oder die Revision beim Oberlandesgericht Stuttgart stehen ihm offen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Mann vorbestraft. (GEA)

