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Aktuell Prozess

Riedericher Drogendealer müssen viele Jahre ins Gefängnis

Landgericht Tübingen folgt den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Richter: etwa 70 Kilo Marihuana eine enorme Menge

Gefängnis
Foto: Felix Kästle/Archivbild Foto: Felix Kästle/Archivbild
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RIEDERICH/TÜBINGEN. Das Landgericht Tübingen hat zwei 39 und 40 Jahre alte Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteil. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden in einer Werkstatt in Riederich über 70 Kilogramm Haschisch und Marihuana zwischengelagert und auch Teile davon verkauf t haben.

Der 39-jährige Inhaber der Werkstatt muss für drei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis, sein 40-jähriger Komplize fährt für sechseinhalb Jahre ein. Das Gericht entsprach damit exakt den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

In seiner Urteilsbegründung hob der vorsitzende Richter Christoph Sandberger hervor, dass es allein angesichts der großen Menge an Rauschgift rein rechtlich überhaupt nicht möglich gewesen wäre, für die Angeklagten straffrei davonzukommen. Auch sei deshalb kein Raum für eine Bewährungsstrafe gewesen.

Die Strafkammer zeigte sich überzeugt davon, dass es für den 39-jährigen Inhaber der Riedericher Werkstatt alles bei einem gemeinsamen Urlaub mit einem Bekannten in Albanien begonnen hat. »Dabei gab es die Zusage, die Werkstatt in Riederich als Lager für die Drogen zur Verfügung zu stellen«, so Richter Sandberger. Dafür seien dem Angeklagten 2 500 Euro in Aussicht gestellt worden. Das Problem sei aber hinterher gewesen, Abnehmer für diese enorme Menge an Marihuana zu finden. »Um die 70 Kilo kann man ja nicht einfach auf dem Wochenmarkt verkaufen«, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Deshalb sei später der zweite Angeklagte, der 40-jährige Mann aus Albanien gekommen. Seine Aufgabe: Die Drogen zu bewachen und auch zu verkaufen. Deshalb habe er auch in einem Stockbett in der Werkstatt übernachtet – eine Pistole und eine 14 Zentimeter lange Stichwaffe im Bett versteckt.

Aufgeflogen war das Ganze durch einen dritten Beteiligten, der der Polizei einen entscheidenden Tipp gab, und der sich in einem anderen Verfahren auch noch vor Gericht verantworten muss. (GEA)