METZINGEN. Das Karree um den Hans-Sachs-Weg im Metzinger Norden wandelt sich vom Gewerbe- zum Mischgebiet. Einen Bebauungsplan für den rund drei Hektar großen Bereich gibt es nicht, ein solcher soll auch nicht aufgestellt werden. Neubebauungen werden nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs beurteilt. Dennoch verlangte die Verwaltung die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats für diese städtebauliche Entwicklung, die den effektiven Schutz des bestehenden Handwerks und Gewerbes einschließt. Bis dahin gabs im Gremium denn auch ohne Ausnahme Beifall.
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