Steinschläge gibt es auf der Promillesteige immer wieder.
Die Beseitigung der Schäden kostet die Gemeinde Dettingen ebenso Geld wie der Räumdienst im Winter. Um die Klassifizierung und damit die Unterhaltspflicht für die kurvige und an vielen Stellen schadhafte Straße hatte es einen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dettingen und dem Landkreis Reutlingen gegeben. Dettingen wollte, dass die Promillesteige von der Gemeindeverbindungsstraße zur Kreisstraße aufgestuft wird. Das sah der Landkreis anders.
Voraussetzung für eine Aufstufung wäre, dass auf der Steige schwerpunktmäßig überörtlicher Verkehr fließt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen ging davon im Herbst 2013 nicht aus und wies die Dettinger Klage ab. Daraufhin ging die Ermstalgemeinde vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in Berufung, doch auch er wies die Dettinger Klage im November 2015 zurück. Die Promillesteige ist die einzige Steige im Landkreis, die in Gemeindehand ist. (eg/GEA)