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»Nicht jede unrichtige Antwort ist gleich Betrug«

METZINGEN. War's ein Irrtum oder war es eine arglistige Täuschung? Ein Metzinger Unternehmer kaufte eine Halle, um dort ein Lager einzurichten. Schade, dass die Tragfähigkeit dieser Halle für einen solchen Zweck beileibe nicht ausreicht. Bedauerlich auch, dass die Statik den Einsatz eines Gabelstapler nicht zulässt. Das Reutlinger Schöffengericht hat nun zu klären, ob der Verkäufer den neuen Besitzer betrogen hat oder ob ein lässlicher Irrtum vorliegt. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.

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