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Mordversuch an der Schwiegermutter: Acht Jahre Haft für eine Metzingerin

Justitia-Statue
Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild
Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

METZINGEN/TÜBINGEN. In den frühen Morgenstunden des 4. Dezember 2019 überfiel eine 38-jährige Frau ihre Schwiegermutter in deren Schlafzimmer in einer Metzinger Wohnung. Sie würgte die alte Frau und versuchte sie schließlich mit einem Kissen zu ersticken. Die 82-Jährige überlebte wahrscheinlich nur, weil sie sich tot stellte.

Die Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts urteilte die Tat nun als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ab. Die Angeklagte muss für acht Jahre hinter Gitter. In ihrem Schlusswort bereute sie die Tat. »Ich kann das Geschehene leider nicht mehr rückgängig machen«, erklärte sie unter Tränen.

Im Prozess hatte die Angeklagte behauptet, dass die Schwiegermutter noch gelebt habe, als sie das Schlafzimmer nach dem Überfall verlassen habe. Dies nahm ihr die Schwurgerichtskammer allerdings nicht ab. Die Angeklagte habe in drei Etappen versucht, die 82-Jährige zu töten. Sie habe die alte Frau zuerst gewürgt, als dies nicht erfolgreich gewesen sei, habe sie die Schwiegermutter zuerst mit einem nassen Handtuch und dann auch mit einem Kissen ersticken wollen, so der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski. Die Angeklagte habe erst abgelassen, als sie geglaubt habe, die 82-Jährige sei tot.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von elfeinhalb Jahren gefordert. Verteidiger Urs Heck sah in dem Geschehen keinen versuchten Mord. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe für seine Mandantin. (GEA)  

Den ausführlichen Bericht über den letzten Prozesstag und die Urteilsverkündung lesen Sie am morgigen Samstag, 19. Juni, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.