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Mobilfunk im ländlichen Raum: Nicht Teil der Daseinsvorsorge

Frau telefoniert mit dem Smartphone
Eine Frau telefoniert mit einem Smartphone. Foto: Caroline Seidel/dpa
Eine Frau telefoniert mit einem Smartphone. Foto: Caroline Seidel/dpa

Früher gab es die Deutsche Bundespost, Fernmeldedienst, einen Staatsbetrieb, der deutschlandweit für ein funktionierendes Telefon- oder Faxnetz zu sorgen hatte. Das war Teil der Daseinsvorsorge für jede und jeden. Dann kam das Jahr 1995, aus dem Fernmeldedienst wurde die Deutsche Telekom AG, die an die Börse ging und bei all ihren Mobilfunk- oder Internet-Ausbauvorhaben rechnen darf, ob sie sich rentieren oder nicht. Da auch andere private Anbieter wie Vodafone oder O2 im Markt sind, können Kunden in Mobilfunklöchern über einen Anbieterwechsel nachdenken, dürfen aber nicht mehr am lange vertrauten Prinzip der Daseinsvorsorge kleben bleiben, denn dieser dehnbare Begriff umfasst die telekommunikatorische Vollversorgung offenbar nicht.

Das kann man durchaus bedauern, denn die Rechenexempel gleich welchen Mobilfunkbetreibers gehen in ländlichen Gebieten nicht immer zugunsten der spärlichen Bevölkerung aus. Bund, Länder und Kommunen sind zwar der Daseinsvorsorge verpflichtet und können zum Beispiel durch Zuschüsse oder die Verlegung von Leerrohren für schnelle Internetleitungen in Vorleistung gehen, den eigentlichen Ausbau von Breitband- oder Mobilfunknetzen aber nehmen Privatunternehmen vor. Das erfordert oft zähe und langwierige Verhandlungen.

Die politische Weichenstellung vor 25 Jahren und der technische Fortschritt haben hochinnovative digitale Möglichkeiten mit sich gebracht, aber bis heute eben längst nicht für alle.

 

markus.pfisterer@gea.de