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Aktuell Temposünder

Ministerium spricht Machtwort: B 27-Blitzer weiter einsetzen

Daten der Tempomessanlagen bleiben in Baden-Württemberg weiter verwertbar. Urteil im Saarland sei kein Freibrief für Temposünder

Die Blitzerdaten der beiden Tempomessanlagen bei Walddorfhäslach bleiben uneingeschränkt verwertbar. Für Bußgeldbehörde und Amts
Die Blitzerdaten der beiden Tempomessanlagen bei Walddorfhäslach bleiben uneingeschränkt verwertbar. Für Bußgeldbehörde und Amtsgericht. FOTO: RITTGEROTH
Die Blitzerdaten der beiden Tempomessanlagen bei Walddorfhäslach bleiben uneingeschränkt verwertbar. Für Bußgeldbehörde und Amtsgericht. FOTO: RITTGEROTH

WALDDORFHÄSLACH/STUTTGART. Die schier unendliche Geschichte um die Blitzer auf der B 27 bei Walddorfhäslach geht weiter. Das Landesverkehrsministerium stellt jetzt klar, dass die Tempomessgeräte des Typs Traffistar S350 uneingeschränkt weiter eingesetzt werden dürfen. Bei den beiden Geräten beim Walddorfhäslacher Gewerbegebiet Bullenbank handelt es sich um genau diesen Typ.

Das Haus von Verkehrsminister Winfried Hermann bezieht damit klar Stellung zum sogenannten Blitzerurteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes von Anfang Juli. Das oberste Gericht des Saarlandes hatte die Verurteilung eines Temposünders aufgehoben, weil die Richter das Messergebnis eines Traffistar S350 für unverwertbar hielten.

Das Landratsamt Reutlingen.
Das Landratsamt Reutlingen. Foto: GEA
Das Landratsamt Reutlingen.
Foto: GEA

Diese Entscheidung hatte vor allem bei ertappten Temposündern und deren Anwälten die Hoffnung geweckt, die Technik speziell dieser der Geräte stehe grundsätzlich infrage. Die Vermutung bestand, dass damit möglicherweise auch Bußgeldbescheide oder Gerichtsverfahren scheitern könnten.

Die Bußgeldbehörde für alle Tempoverstöße bei Walddorfhäslach ist das Landratsamt Reutlingen. Der Behörde gehören auch die beiden Biltzersäulen, die seit Mai 2018 unter der Brücke an der Ausfahrt Pliezhausen/Walddorfhäslach fest installiert sind.

Die Behörde zeigte sich erleichtert über die Klarstellung aus dem Verkehrsministerium. Sebastian Ritter, Chef des für die Blitzer verantwortlichen Ordnungsamtes im Landratsamt sagte dem GEA: »Wir haben damit jetzt weder Anlass noch die Möglichkeit an der Bearbeitung der Bußgeldverfahren etwas zu ändern.« Die Klarstellung aus Stuttgart sei richtig und wichtig.