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Metzinger Bäder: Bürgerentscheid am 18. November

Mehrere Stadträte ballten die Fäuste in der Tasche, bis auf zwei CDU-Räte stimmten aber alle zu, weil es aus formaljuristischen Gründen auch nicht anders ging: Das Bürgerbegehren über die Zukunft der Metzinger Bäder ist zulässig.

Welche Zukunft hat das Freibad in Metzingen aus den 1930er-Jahren, welche das Hallenbad aus den Siebzigern? Beim Bürgerentscheid
FOTO: PFISTERER Foto: Markus Pfisterer
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Foto: Markus Pfisterer

METZINGEN. Den deshalb fälligen Bürgerentscheid hat der Gemeinderat am Donnerstagabend auf Sonntag, 18. November, terminiert. Beides entspricht den Vorschlägen der Stadtverwaltung, die nach ausführlicher Prüfung festgestellt hatte, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Bürgerentscheid erfüllt sind. Damit hatte der Rat keinen eigenen Ermessensspielraum mehr.

Der Entscheid kommt, weil eine Gruppe von Metzingern über ein Bürgerbegehren den Beschluss des Gemeinderats vom 17. Mai für den Bau eines Kombibads im Freizeitgelände Bongertwasen kippen möchte. Diesen Beschluss hatte der Rat ohne Gegenstimme bei drei Enthaltungen gefasst. Vorausgegangen war eine mehrmonatige, umfassende und landesweit beachtete Bürgerbeteiligung. Die Bürgerinitiative pro Erhalt der jetzigen Bäder war erst nach diesem Prozess auf den Plan getreten. Inzwischen hat sich eine weitere Bürgerinitiative gebildet, die für den Bau des Kombibads im Bongertwasen ist.

Die BI pro Erhalt der jetzigen Bäder bekam in der emotional geführten Gemeinderatssitzung am Donnerstag das Wort, Gertrud Kleineikenscheidt, eine der Vertrauenspersonen der BI, wiederholte im wesentlich schon bisher bekannte Argumente. "Nach meinem Dafürhalten wird hier ein Bürgerentscheid falsch eingesetzt", äußerte sich dagegen Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler und verwies auf die Hintergedanken des Gesetzgebers: "Es geht darum, sicherzustellen, dass Bürger, wenn sie nicht gefragt wurden, die Möglichkeit haben, sich dagegen zu wehren." Auch Vertreter der FWV, FDP und CDU kritisierten das Vorgehen der Bürgerinitiative, während Grünen-Fraktionssprecherin Elke Haubold-Schüle den Bürgerentscheid als "sehr wertvoll, wenn Entscheidungen auf Widerstand stoßen", ansah. Jugendgemeinderat Yason Ullah warb erneut für das Kombibad, für das sich zwei Drittel der 400 vom JGR befragten Jugendlichen ausgesprochen hätten.

Beim Bürgerentscheid am 18. November abstimmen dürfen alle wahlberechtigten Metzingerinnen und Metzinger, sie müssen also mindestens 16 Jahre alt sein. (GEA)

Ein ausführlicher Bericht zum jetzigen Beschluss des Gemeinderats folgt am Samstag im Reutlinger General-Anzeiger, im E-Paper und im GEA-Artikel auf www.gea.de