Aktuell Neckar/Erms

Kein Schmerzensgeld für die Erben

METZINGEN/TÜBINGEN. Die Nachkommen gehen leer aus, zunächst jedenfalls. Die Zivilkammer des Landgerichts Tübingen unter dem Vorsitz von Dr. Klaus Kistner wies am Donnerstag die Klage zweier Metzingerinnen ab, die von der Bundesrepublik Schadensersatz und Schmerzensgeld forderten, weil ihr Ehemann und Vater nach seinem Dienst als Radarmechaniker an Krebs erkrankt und 2008 gestorben ist. Die beiden Metzingerinnen wollen diese Entscheidung nicht akzeptieren und in Berufung gehen.

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