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Aktuell Prozess

Geldstrafe wegen illegaler Müllentsorgung

Das Landgericht Tübingen hat den ehemaligen Geschäftsführer eines Riedericher Entsorgungsfachbetriebs am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 8 100 Euro verurteilt. Weil das Verfahren so lange gedauert hat, gelten 2 700 Euro davon als verbüßt.

Der Verurteilte hat gemischte Abfälle mit organischen Anteilen (wie im Beispielsfoto) auf zwei Deponien in Ostdeutschland liefer
Der Verurteilte hat gemischte Abfälle mit organischen Anteilen (wie im Beispielsfoto) auf zwei Deponien in Ostdeutschland liefern lassen – sie aber vorher umdeklarieren lassen. Die beiden Deponien durften Abfall mit organischen Bestandteilen nicht annehmen, er hätte dort die Umwelt gefährden können. FOTO: DPA
Der Verurteilte hat gemischte Abfälle mit organischen Anteilen (wie im Beispielsfoto) auf zwei Deponien in Ostdeutschland liefern lassen – sie aber vorher umdeklarieren lassen. Die beiden Deponien durften Abfall mit organischen Bestandteilen nicht annehmen, er hätte dort die Umwelt gefährden können. FOTO: DPA

RIEDERICH/TÜBINGEN. Für das Gericht war am Ende klar: Der 59-jährige Angeklagte hat in den Jahren 2006 und 2007 Abfälle umdeklarieren und auf Deponien in Ostdeutschland ablagern lassen, wo sie nicht hingehörten. Sicherlich sei der ehemalige Geschäftsführer kein Skandal-Umweltfrevler, aber wenn alles so sauber gewesen wäre, »hätte man nicht so tricksen müssen«, warf der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski dem 59-Jährigen vor, der bis zum Schluss kein Geständnis abgelegt hat und auch in keiner Weise einsichtig war.

Der Müll mit den organischen Anteilen hätte damals nach den gesetzlichen Vorschriften zuerst weiterbehandelt oder verbrannt werden müssen. Doch die Laster fuhren direkt zu den Deponien. Dafür wurde der Abfall einfach anders bezeichnet und fälschlich als Abfall ohne organische Bestandteile ausgewiesen. Ein Umweltschaden entstand offenbar nicht, weil die schon zuvor sehr belasteten ehemaligen DDR-Deponien inzwischen saniert wurden. Der Leitende Staatsanwalt Dr. Michael Pfohl hatte für den Angeklagten eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren (mit Bewährung) gefordert. (GEA)