WALDDORFHÄSLACH. In Walddorfhäslach haben sich im Jahr 2020 insgesamt 43 Verkehrsunfälle innerorts, also in den beiden Ortsteilen Walddorf und Häslach, ereignet. Diese Daten hat Ramona Noller, eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Reutlingen, auf GEA-Anfrage zusammengestellt. Die neuere Statistik des vergangenen Jahres liegt noch nicht vor.
Die meisten, nämlich 25 Zusammenstöße, waren sogenannte Kleinstunfälle. »Diese haben in der Regel mit der Unfallstelle nichts zu tun und sind auf einen individuellen Fehler, der überall und jedem passieren kann, zurückzuführen«, erklärt Noller. Das könne ein Parkplatzrempler sein. Oder ein Autofahrer streift beim Vorbeifahren einen geparkten Wagen. Diese Art von Unfällen wird nur zahlenmäßig erfasst, aber nicht nach dem Ort ausgewertet und kommt nicht in der Unfalldatenbank vor. In dieser sind nämlich nur Verkehrsunfälle aufgeführt, die bedeutende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten waren oder bei denen Personen zu Schaden gekommen sind.
Im Jahr 2020 gab es in Walddorfhäslach 18 dieser gravierenden Crashs, vier davon mit Personenschäden. Die gute Nachricht ist, dass in den beiden Orten in dem Jahr niemand ums Leben kam. »In Walddorfhäslach lag der höchste Schadenswert bei 14 500 Euro«, sagt Noller. Dieser Unfall, an dem zwei Parteien beteiligt waren, ereignete sich am Abend des 19. Juni 2020 in der Dettenhauser Straße. Es gab drei Leichtverletzte.
Ramona Noller sagt, dass es in Walddorfhäslach im Jahr 2020 keine innerörtlichen Unfallhäufungsstellen gab. Was dazu passiert sein muss, ist laut Noller genau definiert: »Eine Unfallhäufungsstelle innerorts liegt vor, wenn sich an der Stelle innerhalb von einem Jahr fünf Unfälle – egal ob mit Sach- oder Personenschaden – desselben Typs, wie zum Beispiel eine Vorfahrtverletzung, oder fünf Verkehrsunfälle mit Personenschaden, egal welchen Unfalltyps, innerhalb von drei Jahren ereignet haben.«
Einen Leichtverletzten gab es bei einem Unfall am 6. Mai 2020 in der Haidlinsgasse. An dem Unfall waren zwei Parteien beteiligt. Bei dem Zusammenstoß entstand ein Schaden von 1 700 Euro. Am Morgen des 7. Juli kam es in der Kirchgasse zu einem Unfall ohne Sachschaden, aber mit einem Leichtverletzten bei zwei Unfallgegnern.
Schwerverletzter in Brühlstraße
Der einzige Verkehrsunfall mit einem Schwerverletzten ereignete sich mit zwei Gegnern am Nachmittag des 18. Septembers in der Brühlstraße. Der Schaden war mit 200 Euro allerdings überschaubar.
Ob bei einem Unfall jemand als Leicht- oder Schwerverletzter gilt, ist in der Polizeistatistik klar geregelt: Es unterscheidet sich nach der Behandlungsdauer. Ist jemand schwer verletzt, muss diese Person mindestens 24 Stunden im Krankenhaus verbringen. Ein Leichtverletzter muss zwar auch von einem Arzt behandelt werden, aber nicht so intensiv wie ein Schwerverletzter. (GEA)