WANNWEIL. Als Zeuge in der Verhandlung gegen seinen Bekannten wollte der Mann damals nichts von der Schießerei mit einer Luftpistole in Wannweil am 24. August 2002 mitbekommen haben. Doch bei seiner Befragung im Prozess am 2. Dezember 2003 hatte der am Ende zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilte 20-Jährige seinen 27-jährigen Kumpel schwer belastet. Jetzt wurde beim Reutlinger Amtsgericht auch das Verfahren gegen ihn eröffnet.
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