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Drogen und Waffen: Metzinger auf Bewährung

Mit einer Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren kam ein Metzinger davon, der zwischen September 2016 und Juli 2017 in Mönchengladbach jeweils 100 Gramm Marihuana und 50 Gramm Amphetamine erwarb und mit nach Hause brachte.

Wenn der Konsum aus dem Ruder läuft, wird Cannabis zum Problem.  FOTO: DPA
Ein Joint. FOTO: DPA
Ein Joint. FOTO: DPA

METZINGEN/TÜBINGEN. Das Rauschgift sei hauptsächlich für den Eigenbedarf gewesen, behauptete der Angeklagte jetzt vor dem Tübinger Landgericht. Die Strafkammer konnte ihm das Gegenteil und damit einen regen Drogenhandel nicht nachweisen. Der 29-Jährige war von Anfang an geständig. Er arbeitete früher einmal längere Zeit in Mönchengladbach. Dort knüpfte er offenbar die Kontakte zu einer sprudelnden Drogenquelle. Danach fuhr er regelmäßig einmal im Monat von Metzingen aus in die Großstadt im Westen Nordrhein-Westfalens und besorgte sich Marihuana und Amphetamine.

Auf die Spur des 29-Jährigen kam die Polizei durch Zufall. Sie ermittelte in einem Raubdelikt. Ein Mann aus dem Umfeld dieses Falles gab den Beamten den Tipp mit dem Metzinger. Die Drogenfahnder tauchten danach bei dem 29-Jährigen in Metzingen auf und durchsuchten seine Wohnung. Sie wurden fündig. Sie entdeckten nicht nur kleine Plastiktütchen mit Marihuana und Amphetaminen, sondern auch mehrere Messer, eine Armbrust und einen Elektroschocker, der als Taschenlampe getarnt war. In einem Tresor lag zudem eine Schreckschusswaffe.

Für alles hatte der 29-Jährige eine Erklärung: Der größte Teil des Rauschgifts sei für ihn selbst gewesen. Nur manchmal habe er an Freunde etwas abgegeben. Die Messer habe er gesammelt und die Pistole habe seiner Mutter gehört und immer im Tresor gelegen.

Das Gericht hörte eine Reihe von Zeugen. Unter ihnen war auch der Tippgeber. Aber alle zeigten sich nicht gerade gesprächig. Sie gaben vor, mit dem 29-Jährigen nicht viel zu tun gehabt zu haben. So konnte die Strafkammer dem Angeklagten den Drogenhandel nicht nachweisen.

Den Richtern blieben zwar »gewisse Zweifel«, doch Drogenhandel konnten sie dem 29-Jährigen nicht nachweisen.Der Angeklagte wird sich nun, wie Verteidiger Achim Unden ankündigte, einer ambulanten Therapie bei der Reutlinger Drogenberatung unterziehen. Außerdem muss er 2 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Angeklagter und Staatsanwaltschaft erklärten Rechtsmittelverzicht, damit ist das Urteil rechtskräftig. (vit)