Aktuell Sexueller Missbrauch

Dreieinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs

KREIS REUTLINGEN. Das strafrechtliche Nachspiel ist vorbei, das menschliche bleibt. Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Schöffengericht Reutlingen gegen einen 38-jährigen Mann aus einer Unteramtsgemeinde verhängt. Der Verurteilte hatte gestanden, im Jahr 2010 seine damals 11-jährige Stieftochter nachts entkleidet, fotografiert und die Bilder teils mit unsäglichen Kommentaren versehen ins Internet gestellt zu haben. Einen besonderen Vertrauensmissbrauch sah das Gericht unter Vorsitz von Friederich Haberstroh darin und blieb deutlich über der gesetzlich vorgesehenen Mindeststrafe von zwei Jahren.

Foto: dpa
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