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Diskussion um Metzinger Schlachthofschließung: »Stimmungsmache hilft nicht«

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth zeigt sich verärgert über die  Äußerungen des FDP-Abgeordneten Pascal Kober.

Eine Regelungslücke im neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz führte zur vorübergehenden Schließung des Schlachthofes in Metzingen. F
Eine Regelungslücke im neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz führte zur vorübergehenden Schließung des Schlachthofes in Metzingen. FOTO: DPA
Eine Regelungslücke im neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz führte zur vorübergehenden Schließung des Schlachthofes in Metzingen. FOTO: DPA

METZINGEN/BERLIN. Irritiert und verärgert zeigt sich der Reutlinger Wahlkreisabgeordnete Michael Donth (CDU) über die Äußerungen seines liberalen Kollegen Pascal Kober. Dieser hatte im Zuge der vorläufigen Schließung des Metzinger Schlachthofs aufgrund des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes der Bundesregierung vorgeworfen, dem Mittelstand kein Gehör zu verschaffen. »Das stimmt weder allgemein noch in diesem konkreten Fall«, weist Michael Donth »die Unterstellungen« Kobers zurück: »Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist im Gegenteil auf Drängen der CDU zum Schutz des Fleischerhandwerks mittelstandsfreundlich ausgestaltet worden«, berichtet der Bundestagsabgeordnete.

Wie berichtet ist der kommunale Schlachthof in Metzingen derzeit geschlossen. Zumindest wurden die ersten zwei Schlachttermine im neuen Jahr ausgesetzt. Der Grund ist eine Regelungslücke im Gesetz, auf die die Stadt reagieren musste. Das Problem ist die besondere Eigentümer-Konstellation, wie auch Michael Donth einräumt, die offenbar niemand so recht auf dem Schirm hatte. Der Betreiber des Schlachthofes in Metzingen kommt nicht aus der Fleischindustrie, sondern ist die Stadt, die ansonsten damit nichts zu hat. Auch sind diejenigen, die hier schlachten, nicht bei der Stadt angestellt, sondern bei umliegenden Metzgern. Dieses besondere Konstrukt deckt die erwähnte Ausnahmeregelung nicht ab, die laut Donth durchaus mittelstandsfreundlich sei.

Demnach ist das mittelständische Fleischerhandwerk von den Verboten der Werkverträge im Gesetz explizit ausgenommen worden. »Sie gelten erst, wenn der Betrieb mehr als 49 Personen beschäftigt. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten bleiben zudem das Verkaufspersonal und Auszubildende zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk unberücksichtigt«, erklärt der CDU Bundestagsabgeordnete.

Dass Metzingen ein ganz besonderer Einzelfall ist, wisse die Stadt selbst, sagt Michael Donth, der nach eigenen Angaben seit Bekanntwerden der Problematik zwischen den Verantwortlichen der Stadt und dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales vermittelt: »Um bei Minister Heil und seinen Kolleginnen und Kollegen ein Bewusstsein für solche Konstellationen zu schaffen.« »Irreführende Stimmungsmache«, wie sie Kober betreibe, »hilft uns dagegen überhaupt nicht weiter«, stellt Donth fest.

Der von Kober erweckte Eindruck, die FDP hätte den Schlachthofbetrieb aufrechterhalten wollen, sei ebenfalls nicht nachvollziehbar: »Drei der vier Bundestagsabgeordneten des Landkreises sind mit Ausnahme von mir Mitglieder im zuständigen Bundestagsausschuss und hätten den Metzinger Fall in die Beratungen mit einbringen können«, erklärt Donth. Doch eine Lösung für die »Causa Metzingen« könne er weder den Änderungsanträgen der FDP noch einer anderen Partei entnehmen. (GEA)