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Die rechte Hand am rechten Ohr

METZINGEN. Soviel ist unstrittig: Der junge Mann, der am 10. Mai beim Doppelposten an einer Zivilstreife der Polizei vorbeifuhr, hatte die rechte Hand am rechten Ohr. Aber hat er auch wirklich mit dem Handy telefoniert oder sich doch nur am Kopf gekratzt? Die beiden Beamten waren und sind sich sicher: Er hat telefoniert. Und Armin Ernst, Richter am Amtsgericht Reutlingen, bestätigte den Bußgeldbescheid. Es bleibt bei 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Telefoniert, oder nur am Kopf gekratzt - mit dieser Frage beschäftigte sich das Reutlinger Amtsgericht. FOTO: DPA
Telefoniert, oder nur am Kopf gekratzt - mit dieser Frage beschäftigte sich das Reutlinger Amtsgericht. FOTO: DPA
Telefoniert, oder nur am Kopf gekratzt - mit dieser Frage beschäftigte sich das Reutlinger Amtsgericht. FOTO: DPA

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