Aktuell Neckar/Erms

Die Narben bleiben im Gesicht zurück

BAD URACH. Die gut sichtbaren Narben im Gesicht des Geschädigten auf der Stirn und auf der Wange gaben den Ausschlag. Für Richter Sierk Hamann aller Voraussicht nach ein bleibender Schaden. Die dem Angeklagten vorgeworfene Tat wurde damit zur gefährlichen schweren Körperverletzung. So endete das Verfahren im Amtsgericht Bad Urach aufgrund der höheren Strafandrohung bereits bei der Anhörung des Geschädigten, der als erster Zeuge ausgesagt hatte. Der Fall wurde ans Schöffengericht nach Reutlingen verwiesen, wo in einiger Zeit verhandelt wird.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.