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Dettingen will große Gärten im Ortsinnern vor Bebauung schützen

Zugunsten des Klimas. Der Bebauungsplan »Netzwerk grüne Lungen« muss jetzt wegen diverser Änderungen erneut ausgelegt werden.

Dettingen sichert im Ortsinnern liegende, große Gärten vor Bebauung, wie hier der Bereich hinter der Metzinger Straße: Gut sechs
Dettingen sichert im Ortsinnern liegende, große Gärten vor Bebauung, wie hier der Bereich hinter der Metzinger Straße: Gut sechs Hektar, die nach Überzeugung des Gemeinderats für ein gesundes Klima sorgen.foto: füssel Foto: Thomas Füssel
Dettingen sichert im Ortsinnern liegende, große Gärten vor Bebauung, wie hier der Bereich hinter der Metzinger Straße: Gut sechs Hektar, die nach Überzeugung des Gemeinderats für ein gesundes Klima sorgen.foto: füssel
Foto: Thomas Füssel

DETTINGEN. Auf der einen Seite sieht sich Dettingen gezwungen, ein neues Baugebiet zu erschließen, auf der anderen hat die Kommune Freiflächen, die sich auf über sechs Hektar summieren. Dabei handelt es sich nicht um brachliegende, zum Teil seit Jahrzehnten erschlossene Grundstücke, wie sie Dettingen viele hat, sondern um große zusammenhängende Gärten, die die Gemeinde vor künftiger Bebauung schützen möchte. Es geht um rund sechs Hektar.

Auf dem ersten Blick scheint es ein Widerspruch zu sein angesichts der Forderung des Landes, Innen- vor Außenentwicklung zu betreiben. Ein Widerspruch, der sich bei genauem Hinsehen auflöst: Die Gärten weisen eine hohe biologische Vielfalt auf und sind, was für den Gemeinderat noch wichtiger ist, entscheidend für das Klima im Ort. Deshalb möchte das Gremium rechtsverbindlich verhindern, dass diese Grünflächen, die als grüne Lungen gelten, zugebaut werden.

Ein Vorhaben, das bei den betroffenen Grundstückseigentümern für Unmut sorgte, da in den ersten Plänen der Eindruck entstand, die Grenzen seien willkürlich gezogen. Tatsache ist, dass diese Grenzlinie der Einfachheit halber zunächst bei dem einen gleich hinter dem Haus, bei dem anderen erst mit sieben Metern Abstand verlief, was die Eigentümer aber auch der Gemeinderat nicht nachvollziehen konnten. Inzwischen wird auch nach Auswertung von Luftbildern ein Grenzabstand von fünf Metern bei allen betroffenen Grundstücken eingehalten. Nach Ansicht des Gemeinderats ist damit eine weitgehende Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer erreicht. (GEA)