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Deshalb muss der Schlachthof Metzingen jetzt doch schließen

Bis zum 18. Januar geht im Metzinger Schlachtbetrieb erstmal nichts. Lösungen sollen bis dahin gefunden werden.

Seit 1848 gibt es den kommunalen Schlachthof, seit 1883 wird in der Sannentalstraße geschlachtet: Heute ist er umgeben von einem
Seit 1848 gibt es den kommunalen Schlachthof, seit 1883 wird in der Sannentalstraße in Metzingen geschlachtet. Foto: Thomas Füssel
Seit 1848 gibt es den kommunalen Schlachthof, seit 1883 wird in der Sannentalstraße in Metzingen geschlachtet.
Foto: Thomas Füssel
METZINGEN. Für die Stadt ist es eine Hiobsbotschaft. Der kommunale  Schlachthof in Metzingen muss schließen. Nicht etwa wegen eines befürchteten technischen Ausfalls, sondern weil es in einem ansich gut gemeinten Gesetz eine Regelungslücke gibt. Es geht um Werksverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie, wonach vom 1. Januar an fürs Schlachten und Zerlegen nur noch Mitarbeiter des eigenen Betriebes eingesetzt werden dürfen.  Ein Gesetz, das nach dem Tönnies-Skandal beschlossen  wurde, das zwar Ausnahmen zulässt, die besondere Konstellation in Metzingen aber nicht berücksichtigt: Der Schlachthof wird zwar von der Stadt betrieben,  diejenigen, die hier fürs Schlachten zuständig sind, arbeiten auch  auf Werksvertragsbasis, sind aber ansonsten  bei  hiesigen Metzgern angestellt.  Was von dem neuen Gesetz so nicht abgedeckt ist.

Die Stadt sieht sich deshalb gezwungen, den Schlachthof vorläufig zu schließen.  Zunächst bis zum 18. Januar. Zeit, die genutzt werden soll, um eine Lösung zu finden. Metzger und Tierhalter seien bereits informiert worden, teilt dazu Carmen Haberstroh mit, die als kaufmännische Leiterin der Stadtwerke auch für den Schlachthof zuständig ist. (GEA)