DETTINGEN. Die ersten baurechtlichen Entscheidungen erreichen die Holzmacher. Wer mehr als die von der Gemeinde geduldeten 30 Festmeter im Außenbereich lagert, wird damit aufgefordert, das Holz bis zu dieser Toleranzgrenze zu entfernen. Innerhalb von zwölf Monaten. Geschieht das nicht, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1 200 Euro fällig. Damit reagiert die Gemeinde Dettingen auf die ihrer Ansicht nach immer noch zu großen Holzlager im Außenbereich, nachdem alle bisherigen Aufforderungen, dies einzuschränken, nicht geholfen haben, wie Bürgermeister Michael Hillert erklärt.
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