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Der Hohenneuffen ist wieder offen: Sonderführung zur Nutzung als Gefängnis

Blick von der Festungsruine Hohenneuffen auf Neuffen und das Hörnle mit seinem Steinbruch.  FOTO: STAATLICHE SCHLÖSSER UND GÄRTE
Blick von der Festungsruine Hohenneuffen auf Neuffen und das Hörnle mit seinem Steinbruch. Foto: STAATLICHE SCHLÖSSER UND GÄRTEN
Blick von der Festungsruine Hohenneuffen auf Neuffen und das Hörnle mit seinem Steinbruch.
Foto: STAATLICHE SCHLÖSSER UND GÄRTEN

NEUFFEN. Das Gelände der Festungsruine Hohenneuffen wurde bereits im Mai für Besuche geöffnet. Das Freigelände ist montags bis sonntags von 9 bis 19 Uhr zugänglich. Mit dem stabilen Inzidenzwert unter 50 startet auch der Führungsbetrieb wieder: Seit 19. Juni erleben Gäste bei öffentlichen Führungen 800 Jahre Burgen- und Festungsgeschichte – mittwochs bis freitags um 15 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 13 und 15 Uhr. An den Führungen können jeweils maximal 25 Personen teilnehmen. Das gilt auch für die Themenführungen auf dem Hohenneuffen. Dass dieser als Gefängnis genutzt wurde, ist Thema der anderthalbstündigen Sonderführung »Hinter Schloss und Riegel« am Sonntag, 27. Juni, von 15.30 Uhr an. Eine Anmeldung über die Besucherinfo Residenzschloss Urach ist nötig, telefonisch unter 07125 158490 oder per Mail an info@festungsruine-hohenneuffen.de.

Wilderer aus Beuren, ein »geheimer« Finanzrat des Herzogs und der Abt des Klosters Zwiefalten – alle waren Gefangene auf dem Hohenneuffen. Bis zu 300 Frauen und Männer verbüßten ihre Haft in der Festung, zum großen Teil unter unmenschlichen Bedingungen in den Kasematten oder im »Hurenturm«.

Württembergische Höhenburgen wie der Hohenurach oder der Hohenasperg waren in früheren Zeiten nicht nur wichtige Verteidigungsanlagen, sondern dienten auch viele Jahrhunderte lang als düstere Gefängnisse. Der Hohenneuffen machte da keine Ausnahme und verdankt seine gewaltige Größe unter anderem auch der Zwangsarbeit der »Arrestanten«. Dabei musste nicht jeder Inhaftierung ein rechtmäßiger Prozess vorausgehen. Rachsucht, Willkür und Schauprozesse beherrschten das Leben der sogenannten Staatsgefangenen, die den Unmut der Mächtigen auf sich gezogen hatten.

Für den Besuch der Sammlung Domnick und der Festungsruine Hohenneuffen sowie für die Teilnahme an den Führungen gelten die Abstands- und Hygieneregeln der aktuellen Corona-Verordnung des Landes. (eg)