METZINGEN. Das Recht auf kulturelle Bildung im Hinblick auf die Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit haben die Vereinten Nationen in ihrer Charta als Grundrecht verankert. In diesem Kontext sehen auch die Musikschulen ihren Auftrag, »Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen und sie zu eigenem Musizieren anzuregen«. So steht es in den Statuten der Metzinger Musikschule, deren Existenz durch einen Budgetierungsvertrag mit der Stadt finanziell bis Ende 2005 abgesichert ist. Woanders werden Musikschulen infolge Geldknappheit der Kommunen geschlossen. Aktuellstes Beispiel ist die Musikschule der VHS Münsingen, wo dem Rückgang der Schülerzahlen Einnahmenverluste wie ein Echo folgten.
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