METZINGEN. Die Wogen schlugen hoch im alten Rathaus, das am Donnerstagnachmittag für ein paar Stunden zum Gerichtssaal mutierte. Viel Härte und wenig Nachgiebigkeit waren im Spiel, trotz wiederholter Verständigungs-Bemühungen der achten Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Gerhard Bangert. Auf der Klägerbank: ein Geschäftsmann, dem das Outletcenter an der Noyonallee gegenüber des Polizeireviers gehört. Geklagt hat er gegen die Stadt Metzingen. Der Grund: Ein Fußgängerleitsystem benachteilige ihn, weil es vom Bahnhof durch die Innenstadt nur zur Outletcity am Lindenplatz führe - die bekanntlich in der Hand der Holy AG liegt - nicht aber zu seinem Gebäude. Der Mann hat Recht bekommen.
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