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»Das grenzt an Enteignung«

BAD URACH. Die Bagger sind noch weit weg. Bis jetzt steht der Ausbau der B 465 zwischen der Uracher Georgiisiedlung und der Abzweigung Wittlingen erst in den Plänen des Regierungspräsidiums in Tübingen. Dennoch regt sich Widerstand gegen die Überlegungen, die bis ins Jahr 1998/99 zurückreichen. Der Grund: Weil das Gebiet 2003 in die Wasserschutzzone II fiel, muss der Straßenraum im Untergrund abgedichtet werden, was einen Eingriff in die Grundstücke der Anrainer bedeutet.

Von der Bad Uracher Georgiisiedlung bis zur Abzweigung Wittlingen soll die B 465 ausgebaut werden. Weil die Gegend zur Wassersch
Von der Bad Uracher Georgiisiedlung bis zur Abzweigung Wittlingen soll die B 465 ausgebaut werden. Weil die Gegend zur Wasserschutzzone II gehört, muss die Straße sowie ein Streifen daneben im Untergrund abgedichtet werden. Dies bedeutet einen Eingriff in die Grundstücke der Anlieger. GEA-FOTO: FINK
Von der Bad Uracher Georgiisiedlung bis zur Abzweigung Wittlingen soll die B 465 ausgebaut werden. Weil die Gegend zur Wasserschutzzone II gehört, muss die Straße sowie ein Streifen daneben im Untergrund abgedichtet werden. Dies bedeutet einen Eingriff in die Grundstücke der Anlieger. GEA-FOTO: FINK

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