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Bis zu 250 Euro Strafe für Bürger ohne Maske in Metzingen

Die ganze Welt trägt Maske.  FOTO: DPA
Die ganze Welt trägt Maske. FOTO: DPA
Die ganze Welt trägt Maske. FOTO: DPA

METZINGEN. Weil die Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Kreis Reutlingen wieder ansteigen, reagiert die Stadt Metzingen. Personen, die keine Mund-Nasen-Maske oder vergleichbare Bedeckung tragen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, müssen ab diesem Dienstag, 11. August, in Metzingen empfindliche Bußgelder zahlen. Wer das erste Mal dagegen verstößt, für den kostet das 50 Euro. Bei jedem weiteren Verstoß wird das Bußgeld verdoppelt, teilt die Stadt mit. Der Bußgeldrahmen bei diesen Verstößen reicht bis 250 Euro.

»Die Corona-Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Es gibt auch bei uns weiterhin täglich Neuansteckungen, deshalb ist und bleibt es enorm wichtig, dass jede und jeder von uns seinen Beitrag leistet, um die Pandemie zu bekämpfen«, sagte Metzingens Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler.

Zur Erklärung: Eine Mund-Nasen-Maske oder Bedeckung muss sowohl in Bussen, Bahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch in Einkaufszentren und Ladengeschäften getragen werden. Gleiches gilt für die Mitarbeiter in Gaststätten und Hotels, wenn sie direkten Kundenkontakt haben. Auch in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios, bei der Fußpflege und in Arztpraxen müssen Mund-Nasen-Masken oder Bedeckungen getragen werden, weil dort kein Mindestabstand möglich ist. Ausgenommen sind nur Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind. Sie müssen auch weiterhin keine Mund-Nasen-Maske tragen und brauchen keine Strafe zahlen.

Nur Vereine dürfen in die Hallen

Ebenfalls wegen der gestiegenen Coronaviruserkrankungen dürfen die Sportplätze und -stätten der Stadt bis auf Weiteres nur von Vereinen genutzt werden. Privatpersonen ist das nicht mehr erlaubt, weil dann die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Kontaktnachverfolgung nicht rechtlich gesichert werden können. Diese Regelung gilt für die Öschhalle, die Hofbühlhalle, die Turnhalle bei der Neugreuthschule, die alte Turnhalle, die Turnhalle beim Hallenbad, die Schönbeinhalle, das Otto-Dipper-Stadion, den Kunstrasenplatz beim Schulzentrum Neugreuth, den Sportplatz Glems und den Sportplatz Neuhausen.

Vereine dürfen auch nicht ohne Absprache die Sportstätten nutzen. Sie müssen erst bei der Stadtverwaltung einen Antrag einreichen. Diesen nimmt Ester Sommer per E-Mail entgegen. (eg)

 

e.sommer@metzingen.de