METZINGEN/ NÜRTINGEN. Die Frage, ob die Nürtinger Stadtwerke gemeinsam mit dem Metzinger Unternehmen »ReFood« eine Biogasanlage in die freie Landschaft bauen dürfen, wird nicht nur weiterhin die zuständigen Behörden wie etwa das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart beschäftigen, sondern bald auch das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart (VRS) sprach sich am Mittwochnachmittag nämlich mit breiter Mehrheit dafür aus, die Klage gegen ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren, das auf Antrag der beiden potenziellen Investoren aus Metzingen und Nürtingen vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt wurde, aufrechtzuerhalten.
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