REUTLINGEN. Richter Eberhard Hausch und die Schöffinnen Ute Fromann und Annette Leininger verurteilten den Mann, der die Taten von Anfang an eingeräumt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Außerdem muss der Mann 280 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich um Schadenswiedergutmachung bemühen, außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens.
Das könnte nicht ganz billig werden – schon deshalb, weil ein Gutachter bei dem Prozess hinzugezogen war. Der Psychiater Dr. Heiner Missenhardt (Bad Waldsee) hatte sich mit den massiven Alkohol- und Drogenproblemen beschäftigt, die der 31-jährigen Täter geltend gemacht hatte. Die hatten in der Tat eine Rolle gespielt, war das Schöffengericht überzeugt, allerdings mehr in der Vergangenheit des Mannes, aber weniger zur Tatzeit.
Bei Nacht – ohne Führerschein – zum Tatort zu fahren, den Elektrozaun außer Betrieb zu setzen und die Schafe zu verladen, setze nicht nur eine kriminelle Energie voraus, sondern auch einen einigermaßen klaren Kopf, ist der Richter überzeugt. (GEA)
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