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Aktuell Demokratie

Bei der Bürgermeisterwahl in Grafenberg gibt’s nur einen Kandidaten.

Das Wahlrecht in Baden-Württemberg bietet viele Besonderheiten. Wenn nur ein Name auf dem Wahlzettel steht, können Wähler auch einen weiteren draufschreiben.

In Grafenberg steht die Bürgermeisterwahl bevor. Zur Wahl steht allerdings nur ein Kandidat: Volker Brodbeck FOTO: KELLER
In Grafenberg steht die Bürgermeisterwahl bevor. Zur Wahl steht allerdings nur ein Kandidat: Volker Brodbeck FOTO: KELLER
In Grafenberg steht die Bürgermeisterwahl bevor. Zur Wahl steht allerdings nur ein Kandidat: Volker Brodbeck FOTO: KELLER

GRAFENBERG. Am kommenden Sonntag, 7. Juli, dürfen 2 221 Grafenberger einen neuen Bürgermeister wählen. Die bisherige Amtsinhaberin, Annette Bauer, wurde nach knapp fünfeinhalb Jahren am 30. April wegen gesundheitlicher Probleme und daraus folgender Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Eine große Auswahl haben die Grafenberger allerdings nicht. Denn mit Volker Brodbeck steht nur ein Kandidat auf dem Stimmzettel. Das heißt allerdings nicht, dass der 47-jährige Amtsleiter und stellvertretender Bürgermeister von Dettingen mit Sicherheit im Chefsessel von Grafenberg landen wird. Ein paar Hürden gibt es bei der Wahl ohne Gegenkandidat.

Kein Selbstläufer. Automatisch im Amt ist Brodbeck nicht, weiß Tim Hannig von der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Reutlingen. »Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat«, zitiert er aus der Gemeindeordnung. »Er braucht also 50 Prozent Plus eine Stimme.« Ein Beispiel: Geben 2 000 Wahlberechtigte ihre Stimme ab, muss der Kandidat 1 001 Stimmen erhalten, um gewählt zu sein. Das gilt für den ersten Wahlgang. Schafft er das nicht, gibt es einen zweiten Wahlgang. In dem muss der Bewerber nur noch eine einfache Stimmenmehrheit erreichen.

Zeichen setzen. Bei Bürgermeisterwahlen mit mehreren Kandidaten muss ein Kreuz, Häkchen, Punkt oder ein anderes Zeichen gesetzt oder ein Name in der freien Zeile eingetragen werden. Und es gilt: Ist der Stimmzettel leer, ist die Stimme ungültig. Ganz anders ist das bei einer Bürgermeisterwahl mit nur einem Kandidaten. Wird der Wahlzettel unverändert abgegeben, wird das als Stimme für den einzigen Kandidaten gezählt. Ist der Name oder gar der ganze Zettel beispielsweise durchgestrichen, ist die Stimme ungültig. (GEA)