BAD URACH. Ob sie ihren Haushalt für das laufende Jahr nun nach dem kameralistischen und dem doppischen Buchführungsstil abrechnen, kann der Verwaltung und den Bürgervertretern eigentlich egal sein. In dem Augenblick, im dem klar wird, dass die Stadt keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen kann, aber nicht mehr. Während in der Kameralistik ein Haushalt als ausgeglichen galt, wenn die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben und die Kredittilgung deckten, verlangt die Doppik den Ausgleich der ordentlichen Erträge und Aufwendungen. »Das hört sich zunächst nach demselben Prinzip an«, so der Uracher Bürgermeister Elmar Rebmann, »jedoch sind wir in der Doppik gezwungen, zusätzlich die Abschreibungen auf unsere Anlagengüter abzubilden.«
Die Folge: Es ist für eine Kommune nicht unbedingt positiv, »reich« zu sein, also eine Menge Immobilien und Straßen zu besitzen, weil damit doch hohe Abschreibungen verbunden sind, die eine Gemeinde erst mal erwirtschaften muss. In Zahlen: Ein erster Blick aufs Gesamtergebnis zeigt ein Minus in Höhe von 2,2 Millionen Euro. Angesichts der stabilen wirtschaftlichen Lage mit rekordverdächtigen Gewerbesteuer-Einnahmen ein kleiner Schock. Die Abschreibungen belasten den Haushalt mit rund 2,8 Millionen.
Als bereinigtes Ergebnis hat Kämmerin Simone Bendig ein kleines Plus in Höhe von 368 000 Euro errechnet, was wenigstens die Tilgung der Kredite ermöglichen sollte. »Somit verbleibt als Ergebnis nach den kameralen Grundsätzen ein Plus von 174 000 Euro«, sagt Bürgermeister Elmar Rebmann. Gut für Urach: Für 2019 ist die Stadt noch von den Grundsätzen des doppischen Haushaltsausgleichs befreit. Weil die Kommunen erst zum 1. Januar 2020 umstellen müssen, wird der 2019er-Haushalt noch nach der alten, kameralen Betrachtungsweise genehmigt. (GEA)