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Pliezhausens Bürgermeister kritisiert Widersprüche in Corona-Verordnung

Mit völligem Unverständnis reagiert der Bürgermeister von Pliezhausen auf die Antwort der Ministerien zu den widersprüchlichen Regelungen der Testpflicht für Kinder im Sport. Christof Dold wendet sich nun direkt an die Landesregierung.

Ein Kind macht einen Purzelbaum.
Ein Kind macht einen Purzelbaum. Foto: GEA
Ein Kind macht einen Purzelbaum.
Foto: GEA

PLIEZHAUSEN. Auf die Anfrage der Gemeinde Pliezhausen beim Kultus-Ministerium hat die Gemeinde Pliezhausen per E-Mail die Rückmeldung erhalten, dass man dort die Auffassung vertrete, Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren seien bei der Sportausübung nicht auf das Coronavirus zu testen. Gleichzeitig wurde aber die von der Gemeinde monierte Widersprüchlichkeit in der Corona-Verordnung bestätigt und auf ausstehende Abstimmungen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration verwiesen.

Der Gemeindetag des Landes teilte mit Info vom 28. Mai aktuell mit, das Ergebnis der landesinternen Abstimmung sei, dass das Sozial-Ministerium die von der Gemeinde Pliezhausen nach dem Wortlaut der Verordnung schon ursprünglich angenommene Auffassung vertrete, wonach Paragraf 21 den Paragrafen 15 der Corona-Verordnung überlagert. Das bedeute, dass alle Personen ab sechs Jahren einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis für die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten vorlegen müssen.

Hiervon seien auch Kinder unter 14 Jahren und deren Trainerinnen und Trainer beim Vereinssport in 20er-Gruppen umfasst. Mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen prüfe das Kultus-Ministerium, ob eine einfache und pragmatische Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Testung an Schulen ermöglicht werden könne.

Mit völligem Unverständnis muss die Gemeinde Pliezhausen zur Kenntnis nehmen, dass das Kultus-Ministerium sich entgegen seinen bisherigen Verlautbarungen gegenüber der Gemeinde, dem Gemeindetag und auch den Sportverbänden nun doch der Auffassung des Sozial- Ministeriums angeschlossen hat. Bürgermeister Christof Dold hat sich daher nun an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Ministerin Theresa Schopper und Minister Manne Lucha gewandt. Die Gemeinde ist sich dabei bewusst, dass die politischen und fachlichen Abstimmungen innerhalb der Landesregierung oftmals nicht einfach sind, eine Vielzahl an unterschiedlichen Auffassungen berücksichtigt und abgewogen werden müssen.

Trotzdem weist sie auf die fehlende Praxisnähe einer Testpflicht für die entsprechende Altersgruppe und deren möglicherweise fatale Auswirkungen auf das Zustandekommen entsprechender Angebote hin. In den Vereinen ist es aus organisatorischen, logistischen, personellen und auch rechtlichen Gründen so gut wie unmöglich, entsprechende Testungen der Kinder umzusetzen. Die Folge einer Testpflicht wäre daher, dass für die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder dringend erforderliche Sportangebote nicht zustande kommen.

Rechtssichere Basis

Dementsprechend herrsche großes Unverständnis, große Verärgerung und große Unsicherheit in den Vereinen und Familien. Die Gemeinde bittet das Land daher eindringlich, auch vor dem Hintergrund der ohnehin bereits zweimal wöchentlich verbindlichen Schultestung der Kinder in der entsprechenden Altersgruppe, innerhalb der Landesregierung für eine entsprechende sehr zeitnahe Revision der Vorschrift zu sorgen beziehungsweise eine Klarstellung zu erlassen, dass schulpflichtige und in den Schulen getestete Kinder keiner neuerlichen Testung bei der Sportausübung unterzogen werden müssen. Nur so wäre eine praktikable und rechtssichere Basis gegeben.

Abschließend lässt der Pliezhäuser Bürgermeister den Ministerpräsidenten sowie die Ministerin und den Minister in diesem Zusammenhang an seiner Gemütslage teilhaben und berichtet, dass es für die Arbeit in der Praxis äußerst schwierig ist, wenn die Verordnungen des Landes so widersprüchlich sind wie in diesem Punkt. Christof Dold wünscht sich, dass im Rahmen des Möglichen solche Szenarien wie dieses vermieden werden sollten.

Wenn dann – wie in diesem Fall – noch hinzukomme, dass einzelne Ministerien öffentlich unabgestimmte Auffassungen vertreten, die Betroffenen vor Ort sich aufgrund entsprechender Verlautbarungen, auch über die Fachverbände, auf diese verlassen und dann nach der interministeriellen Abstimmung wieder zurückgerudert werden muss, dann sei das Chaos und der Unmut vor Ort perfekt.

Die Sorge: Solche Umstände könnten dazu führen, dass sich die Bürger in der Folge nach eigenem Ermessen und Gutdünken an Vorschriften halten oder nicht, sich in der Unsicherheit ihren Weg suchen müssten. Das wäre weder im Sinne des Infektionsschutzes noch im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie des Vertrauens in den Staat und die öffentliche Verwaltung. Das Land müsse sich der Auswirkungen seines Handelns auf die Betroffenen vor Ort bewusst werden und mehr Praxisnähe und Verlässlichkeit an den Tag legen. (eg)