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Aktuell Verkehr

Mit Tempo 30 mehr Sicherheit am neuen Kinderhaus Pliezhausen

Der Gemeinderat von Pliezhausen stimmt geschlossen für niedrigere Geschwindigkeit. Das Landratsamt Reutlingen hat aber das letzte Wort.

Das frühere Schulhaus aus der Luft. Nach dem Auszug der Musikschule ist im jetzigen Bürger- und Vereinshaus viel Platz frei gewo
Das frühere Schulhaus aus der Luft. Nach dem Auszug der Musikschule ist im jetzigen Bürger- und Vereinshaus viel Platz frei geworden. Auch hier soll es künfitg Kinderbetreuung geben. Das neue Kinderhaus soll bis Ende 2019 auf der Freifläche links enstehen. Die Bachstraße (im Bild unten) führt direkt dort entlang. FOTO: GROHE
Das frühere Schulhaus aus der Luft. Nach dem Auszug der Musikschule ist im jetzigen Bürger- und Vereinshaus viel Platz frei geworden. Auch hier soll es künfitg Kinderbetreuung geben. Das neue Kinderhaus soll bis Ende 2019 auf der Freifläche links enstehen. Die Bachstraße (im Bild unten) führt direkt dort entlang. FOTO: GROHE

PLIEZHAUSEN. Die Gemeinde Pliezhausen will erreichen, dass in der Bachstraße, im Bereich des dort geplanten neuen Kinderhauses die Höchstgeschwindigkeit für den Verkehr auf Tempo 30 reduziert wird. Dazu stellt sie jetzt einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Reutlingen, dem Sitz der zuständigen Verkehrsbehörde. Diesen Schritt hat der Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend beschlossen. Der Tempo-30-Bereich soll sich vom Kreisverkehr auf dem Schillerplatz etwa 150 weit Richtung Baumsatz erstrecken.

Das soll zur Verkehrssicherheit vor allem für die Kinder beitragen, die ab Ende 2019 im neuen Kinderhaus betreut werden sollen. Die gesamte Verkehrssituation soll entschärft werden. Das wäre auch gut für die Eltern, die ihre Kinder später in das neue Kinderhaus bringen und auch für die Anwohner, die dann unter anderem auch weniger Straßenlärm zu ertragen hätten.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass die Gemeinde Pliezhausen einen entsprechenden Antrag auf Tempo 30 in der Bachstraße beim Landratsamt stellt. Bereits vor vier Jahren wollte sie dadurch weniger Straßenlärm erzielen. Damals lehnte das Landratsamt den Vorstoß der Gemeinde ab.

Mittlerweile habe sich aber die Rechtslage geändert, führten Bürgermeister Christof Dold und Hauptamtsleiter Stefan Adam in der Gemeinderatssitzung aus. Die Straßenverkehrsordnung sei erst 2016 geändert worden. Darin stehe jetzt, dass selbst auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen eine entsprechende Tempobeschränkung zulässig sei, wenn zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser oder eben auch Kindertagesstätten direkt an diesen Straßen lägen.

Bürgermeister Dold gab sich kämpferisch: »Jetzt haben wir eine realistische Chance, unser Ziel zu erreichen. Wir wollen das Maximale für mehr Verkehrssicherheit herausholen.« (GEA)