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Zivilklausel im Tübinger Cyber Valley verletzt oder nicht?

Ein Projekt der Uni Tübingen wird von der Forschungsbehörde der US-Geheimdienste finanziert

Kapital vom Kapitol in Washington: Ein Tübinger Forschungsprojekt ist deswegen in die Kritik geraten.   FOTO: DPA
Kapital vom Kapitol in Washington: Ein Tübinger Forschungsprojekt ist deswegen in die Kritik geraten. FOTO: DPA
Kapital vom Kapitol in Washington: Ein Tübinger Forschungsprojekt ist deswegen in die Kritik geraten. FOTO: DPA

TÜBINGEN. Die Universität Tübingen sieht sich der Zivilklausel, die militärische Forschung verbietet, verpflichtet. Die Tübinger Informationsstelle Militarisierung und im Gefolge die Linke-Gemeinderatsfraktion moniert die Verletzung dieser Klausel, weil eines der Projekte im Cyber Valley von der IARPA (Intelligence Advanced Research Projects Activity) finanziert wird, der gemeinsamen Forschungsbehörde der 16 US-Geheimdienste. Neben den alten Bekannten CIA und NSU wären dies auch die Geheimdienste der US-Army, der Marine und der Air Force.

Man verletze damit keineswegs die Zivilklausel, wird vonseiten der Universität beteuert. Es gehe um freie Grundlagenforschung, die in den USA eben häufig von Regierungsbehörden finanziert wird. Alle Ergebnisse würden publiziert und nicht als Geheimwissen in die USA weitergeleitet.

Beim kritisierten Projekt geht es um die Frage, warum das Sehsystem von Lebewesen Dinge mühelos erkennt, rechnerbasierte Systeme aber immer noch scheitern. Das wird anhand von Mäusen untersucht. Die Daten dazu kommen aus den USA. Am fraglichen Projekt sind dort unter anderem auch die Elite-Universitäten Havard und Princeton beteiligt. (GEA)