TÜBINGEN. Wie depressiv war der Entführer des 13-jährigen Mädchens aus Tübingen zur Tatzeit wirklich? War er so krank, dass seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war, dass er nicht genau wusste, was er tat? Oder spielt er dem Gericht nur etwas vor, damit seine Strafe am Ende milder ausfällt? Um diese Fragen stritten sich am Donnerstag vor der 1. Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
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