KREIS TÜBINGEN. Die Farbe spielt zunächst keine Rolle. Bis 2011 können Fahrzeuge mit grüner, gelber oder roter Feinstaub-Plakette in den Umweltzonen fahren. Danach gilt dies nur noch für gelbe und grüne Plaketten. Schon vorher gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die für besondere Fahrzeuge oder für bestimmte Zwecke das Fahren in Umweltzonen erlauben. Manche Fahrzeuge sind kraft Gesetz von der Plaketten-Pflicht befreit. In anderen Fällen können beim Landratsamt e Ausnahme-Genehmigungen beantragt werden. Sie werden bis zum 31. Dezember 2009 erteilt.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.