Aktuell Kreis Tübingen

Weimer: Gemeinden und Kreise können es besser

TÜBINGEN. Dieses Unternehmen hat's nicht leicht. Es ist das »Resultat einer Zwangsheirat mit nachfolgender Sturzgeburt« - und demnächst müssen die obersten Bundesrichter entscheiden, ob die Rechtsform überhaupt zulässig ist. Die Mitarbeiter wurden aus drei Bereichen zusammengeholt. »Die Arbeitsgemeinschaft hatte noch gar nicht Bestand, da gab's schon die ersten Änderungen«, sagt der Tübinger Bürgermeister Michael Lucke und nimmt die Mitarbeiter des Job-Centers im Tübinger Schleifmühleweg in Schutz.

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