Aktuell Kreis Tübingen

Weiche verstellt, Beweislage dünn

TÜBINGEN. Zwei Männer wollen sich eine Fußball-Übertragung im Fernsehen ansehen. Ein abgestellter Zug blockiert die Durchfahrt vom Garten-Grundstück zur nächstgelegenen Straße. Die zwei Autofahrer suchen sich einen anderen Weg, öffnen ein paar Meter weiter eine Schranke. Einige Zeit später erhält einer der beiden einen Strafbefehl über 3 500 Euro wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Er soll an diesem Abend eine Weiche verstellt haben.

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