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Aktuell Gebühren

Von Kuscheltier bis Trauung: So viel kosten Vorgänge im Amt in Kirchentellinsfurt

Kirchentellinsfurt legt Kosten für Vorgänge im Amt neu fest. Am teuersten sind Trauungen am Samstag

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Zwei frisch Vermählte legen nach der Trauung die Hände übereinander. Foto: Jörg Carstensen/dpa/Symbolbild
Zwei frisch Vermählte legen nach der Trauung die Hände übereinander. Foto: Jörg Carstensen/dpa/Symbolbild

KIRCHENTELLINSFURT. Wer einen neuen Personal-Ausweis braucht oder eine Meldebescheinigung, der kennt das: Im Rathaus kann es beantragt werden, kostet aber. Kirchentellinsfurt hat die Gebühren jetzt neu festgesetzt. Wichtig: Die Gebühren sind künftig nicht grob überschlagen von-bis, sondern kostendeckend.

Die alte Satzung stammt aus dem Jahre 2001. Später gab’s Änderungen. Aber grundsätzlich hat sich einiges getan in puncto Gesetzen und Gebühren. »Es ist an der Zeit«, sagt Hauptamtsleiter Michael Schäfer. Kirchentellinsfurt braucht eine neue Satzung. Der Gemeinderat ist dem Wunsch gefolgt und hat sie am Donnerstag beschlossen.

Eine amtliche Beglaubigung eines Schriftstücks kostet neun Euro, bisher war dies gestaffelt von 1,50 bis fünf Euro. Für eine Meldebescheinigung sind wie bisher fünf Euro zu bezahlen.

Schäfer betont, dass die Sache für den Bürger nicht zwangsläufig teurer, aber klarer und sicherer wird. Eine Akten-Auskunft wird jetzt präzise nach Zeitaufwand bemessen, nämlich 14,50 Euro je Viertelstunde. Zuvor gab’s dafür die enorme Spanne von 1,50 bis 2 500 Euro – Überraschungen für den Antragsteller waren nicht ausgeschlossen.

Auch beim Kirchenaustritt ist der Preis jetzt klar: 16,50 Euro für die »Amtshandlung«, davor galt eine Spanne von fünf bis 50 Euro. Am teuersten ist mit 164,50 Euro die standesamtliche Trauung an einem Samstag.

Ermessensspielraum bleibt

Bürgermeister Bernd Haug betonte, dass auch künftig Entscheidungen mit Augenmaß getroffen würden. Wird ein Kuscheltier als Fundstück verwahrt und dem jungen Besitzer ausgehändigt, werde man eher von der Gebühren-Befreiung Gebrauch machen, als die festgesetzten 7,50 Euro pro Fundsache verlangen. Für das verlorene Fahrrad gilt nicht das Gleiche wie für den Teddybär, hier werden bei der Aushändigung 23 Euro fällig.

Ruth Setzler (GAL) sorgte sich, dass die Bestimmungen für Fundsachen trotzdem verständliche Verärgerung beim Bürger auslösen könnten und wollte unter anderem Tiere generell davon ausnehmen. Ihr Beispiel: Was ist mit der entlaufenen Schildkröte oder – noch wahrscheinlicher – der Katze, die irgendwo gefunden werden? Ein Bescheid von 93,50 Euro pro Vorgang im Amt würde die Wiedersehensfreude beträchtlich schmälern, fürchtet sie. Zumal bei der vermissten Katze womöglich auch noch die Tierheimkosten dazukommen.

Schäfer bezweifelte, dass man in solchen Fällen im Rathaus überhaupt davon ausgeht, dass dies unter die Paragrafen der Satzung fällt. Lediglich im Ausnahmefall, wenn man einen Hund sucht, sich das Einfangen schwierig gestaltet und man dann erst den Halter ermitteln muss, werde die Gebühr fällig. Haug verwies auf den Ermessens-Spielraum. Setzler akzeptierte die beruhigende Versicherung des Bürgermeisters.

Besser als Tübingen?

Andreas Heusel (FWV) betonte: »Keiner erhöht gern Gebühren.« Diesmal sei es jedoch in einigen Fällen notwendig. Er findet sowieso die 22 Euro für den Personalausweis ungerecht, weil dieser ja sozusagen gleich ein Verfallsdatum aufgedruckt bekommt.

Der FWV-Sprecher nutzte die Gelegenheit, der Rathaus-Mannschaft generell ein Lob auszusprechen und erntete beifälliges Nicken bei den Ratskollegen. Jüngst sei ja zu hören gewesen, dass Bürger anderswo lange vorher einen Termin ausmachen müssen. Tübingen wurde nicht ausdrücklich genannt, aber jeder im Gremium wusste Bescheid. In Kirchentellinsfurt, so Heusel, werde der Bürger zuvorkommender behandelt und müsse nicht lange warten. (GEA)