TÜBINGEN. Der Streit um die zu Jahresanfang in Tübingen eingeführte Verpackungssteuer wird am Dienstag (10 Uhr) vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt. Geklagt hat die Inhaberin einer Tübinger Filiale von McDonald's. Sie rügt unter anderem, der Stadt fehle die Kompetenz, um eine kommunale Verpackungssteuer zu regeln. Außerdem stehe die Steuer im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes.
In Tübingen sind seit diesem Jahr 50 Cent für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und -speiseverpackungen fällig sowie 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set. Pro Mahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert.
Die Steuern müssen die Verkaufsstellen zahlen, die in den Einwegverpackungen Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht die Tübinger Verpackungssteuer als Erfolgsmodell, das deutschlandweit Einzug halten sollte. Vom Fastfood-Riesen McDonald's etwa fordert die DUH deutschlandweit den Umstieg auf umweltfreundliche Mehrwegverpackungen. Die Umwelthilfe begleitet die Verhandlung mit einer Aktion vor dem Gerichtsgebäude.
McDonald's teilte Anfang des Jahres mit, es brauche in dieser Sache einen bundesweit einheitlichen Rahmen. Lokale Sonderwege einzelner Städte oder Gemeinden stünden einem national erfolgreichen und implementierbaren Konzept im Weg. Deshalb unterstütze man die Klage der Inhaberin der Tübinger Filiale. (dpa)