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Verfassungsgerichtshof: Zwei Tübinger gewählt

Paragrafen-Symbole
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Gericht zu sehen. Foto: dpa/Berg
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Gericht zu sehen.
Foto: dpa/Berg

TÜBINGEN. Der Landtag von Baden-Württemberg hat in einer Plenarsitzung am 1. Juli fünf Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gewählt und im Anschluss vereidigt, darunter auch zwei Mitglieder der Uni Tübingen. Als Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt wurden Professor Christian Seiler von der Juristischen Fakultät sowie als seine Stellvertreterin Rechtsanwältin Bettina Backes wiedergewählt.

Neues Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt ist Professorin Gabriele Abels vom Tübinger Institut für Politikwissenschaft, die der ausscheidenden Professorin Nathalie Behnke von der Technischen Uni Darmstadt nachfolgt. Die Amtsperiode der Gewählten beginnt am 21. Juli.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren Mitgliedern muss diese Voraussetrzungen nicht vorliegen. (u)