TÜBINGEN. Die Uniklinik Tübingen verschärft mitten in der abklingenden Omikron-Welle ihre Zugangsregeln für Besucherinnen und Besucher. Demnach müssen jetzt alle einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Wörtlich heißt es in der Begründung des Klinikums: "Aufgrund der Vorgaben durch das Infektionsschutzgesetz ist Besuchspersonen der Zutritt zum Klinikum nur noch mit einem negativen Testergebnis erlaubt. Dieser Testnachweis muss unabhängig vom Immunisierungsstatus – bedeutet trotz Auffrischimpfung oder kürzlicher Genesung beziehungsweise vervollständigter Impfserie – erbracht werden und ist für jeden Besuch erforderlich. Ein Antigenschnelltest hat dabei eine Gültigkeit von maximal 24 Stunden, ein PCR-Test von maximal 48 Stunden. Corona-Teststellen befinden sich auf dem Gelände des Klinikums. (GEA/pm)