Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die stark belastete Umleitungsstrecke haben das für den Betrieb des Tunnels zuständige Landratsamt Tübingen, das Polizeipräsidium Reutlingen, die Feuerwehr Dußlingen, der Kreisbrandmeister, das Deutsche Rote Kreuz und das Regierungspräsidium Tübingen in den letzten Tagen gemeinsam das weitere Vorgehen erörtert.
Die Beteiligten waren sich darin einig, dass zumindest die Beleuchtung, die Notrufeinrichtungen, die Entwässerung sowie Flucht- und Rettungswege zur Verfügungen stehen müssen, um provisorisch eine Fahrspur in jeder Tunnelröhre bereitstellen zu können. Darüber hinaus muss für einen solchen provisorischen Betrieb ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden, das einen möglichen Brandfall im Tunnel berücksichtigt.
Zur Klärung noch offener Punkte werden in den nächsten Tagen weitere Untersuchungen durchgeführt. Erst wenn alle entscheidungsrelevanten Ergebnisse vorliegen, kann voraussichtlich Ende Juli über die Einrichtung einer provisorischen Verkehrsführung im Tunnel Dußlingen entschieden werden.
Unabhängig von einer möglichen provisorischen Verkehrsführung ist davon auszugehen, dass die Arbeiten zur Instandsetzung der Tunneltechnik das ganze Jahr über andauern werden und mit einem Normalbetrieb in beiden Tunnelröhren erst gegen Ende des Jahres 2021 zu rechnen ist.
Die Instandsetzungsarbeiten werden vom Regierungspräsidium Tübingen geplant, beauftragt und umgesetzt. Durch das Unwetter am Montag, 28. Juni, war der Wiesbach zwischen Nehren und Dußlingen über die Ufer getreten und in der Folge hatte sich das Wasser in beiden Röhren des Dußlinger B 27-Tunnels bis knapp unter die Tunneldecke gestaut. Der Verkehr der B 27 wird seither in beiden Fahrtrichtungen über Gomaringen und Nehren geführt. (rp)