Im Prozess hatte der 52-Jährige eine Notwehrsituation geltend gemacht. Der Nachbar sei in jener Nacht in sein Zimmer eingedrungen und in bedrohlicher Art und Weise auf ihn losgegangen. Dies sah die Schwurgerichtskammer anders. Das Opfer habe sich nur erkundigen wollen, warum der 52-Jährige nachts so geschrien habe.
Der Angeklagte habe ohne Not zum Messer gegriffen, überhaupt nicht registriert, wer da vor seiner Tür stehe und sofort zugestochen, so Richter Ulrich Polachowski. Das Opfer habe gar keine Chance gehabt sich zu wehren.
Staatsanwältin Sina Völpel war in ihrem Plädoyer von einem versuchten Mord ausgegangen. Sie hatte eine fünfjährige Haftstrafe gefordert. Verteidiger Hans-Christoph Geprägs hatte dagegen noch auf eine Bewährungsstrafe gehofft. (GEA)