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Aktuell Urteil

Tübinger Messerstecher muss vier Jahre in Haft

Tübinger Schwurgerichtskammer verurteilt 52-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte war im Juli 2018 im Männerwohnheim auf einen Zimmernachbarn, der an seine Tür geklopft hatte, mit dem Messer losgegangen

Foto: dpa
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TÜBINGEN. Zu vier Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht am Mittwoch einen 52-jährigen Tübinger. Der Angeklagte hatte am 17. Juli 2018 im Männerwohnheim in Tübingen einem Zimmernachbarn  im Alkoholrausch ein Messer in die Brust gerammt. Das Opfer hatte Glück. Das Messer traf auf eine Rippe und drang so nicht weiter in den Körpers des Mannes ein.

Im Prozess hatte der 52-Jährige eine Notwehrsituation geltend gemacht. Der Nachbar sei in jener Nacht in sein Zimmer eingedrungen und in bedrohlicher Art und Weise auf ihn losgegangen. Dies sah die Schwurgerichtskammer anders. Das Opfer habe sich nur erkundigen wollen, warum der 52-Jährige nachts so geschrien habe.

Der Angeklagte habe ohne Not zum Messer gegriffen, überhaupt nicht registriert, wer da vor seiner Tür stehe und sofort zugestochen, so Richter Ulrich Polachowski. Das Opfer habe gar keine Chance gehabt sich zu wehren.

Staatsanwältin Sina Völpel war in ihrem Plädoyer von einem versuchten Mord ausgegangen. Sie hatte eine fünfjährige Haftstrafe gefordert. Verteidiger Hans-Christoph Geprägs hatte  dagegen noch auf eine Bewährungsstrafe gehofft. (GEA)