KREIS TÜBINGEN. Es gab zustimmende Wortmeldungen, keine Kritik und eine Ergänzung: Einstimmig hat der Tübinger Kreistag gestern in seiner Sitzung in Dußlingen eine Resolution zum Ukraine-Krieg verabschiedet. Darin wird der russische Angriff verurteilt, aber auch die Solidarität mit Geflüchteten bekräftigt.
»Der Angriff Putins ist auch ein Angriff auf unsere demokratische Kultur. Deshalb ist es wichtig, mit dieser Resolution Menschen zu unterstützen, die sich für diese Lebensweise einsetzen«, erklärte Dr. Andreas Weber (SPD), der die Resolution federführend entworfen hatte. Der Kreistag, so Weber weiter, habe 2021 beschlossen, dass der Kreis Tübingen dem Bündnis »Sicherer Hafen« beitritt. Die damit verbundene Unterstützung von Menschen auf der Flucht passiere nun in hervorragender Weise.
In der Resolution spricht der Kreistag »seine Hochachtung für alle aus, die sich in dieser Situation für ein demokratisches, ein freies und friedliches Zusammenleben einsetzen und kämpfen«. Die Solidarität gilt nicht nur den Menschen in der Ukraine, sondern auch den Menschen in Russland, die dort gegen Krieg und Gewalt auf die Straße gehen.
Die Forderung »Ein sofortiger Waffenstillstand ist unabdingbar« war den Grünen zu wenig. Ulrike Baumgärtner schlug vor, diesen Passus zu ergänzen um die Forderung nach Rückzug der russischen Truppen aus der Ukraine, was ohne Widerspruch aufgenommen wurde.
Auch an Schröder schicken
Dem Dußlinger Bürgermeister und Sprecher der FWV, Thomas Hölsch, war es wichtig, die Resolution nicht nur hier zu verbreiten, sondern »alle Kanäle zu bespielen«. So solle der Landrat die Erklärung auch dem russischen Botschafter in Berlin zukommen lassen. »Und«, so Hölsch weiter in Anspielung auf die jüngste Reise von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder, »vielleicht auch Herrn S., damit er sie bei seinem nächsten Besuch in Moskau mitnehmen und an Putin übergeben kann«. Landrat Joachim Walter hatte damit kein Problem: »Natürlich schicke ich die Resolution an die russische Botschaft. Ich hoffe nur, dass sie nicht zurückkommt mit dem Vermerk ›Annahme verweigert‹.« (GEA)