MANNHEIM. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Dienstag entschieden. Es gebe keinen Anspruch auf Kostenfreiheit, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Roth laut Mitteilung des Gerichts in Mannheim. (Az.: 9 S 2679/18, 9 S 1221/18).
Geklagt hatte unter anderem eine Familie gegen den Landkreis Tübingen. Sie gibt für die Fahrt ihrer beiden Töchter 2400 Euro im Jahr aus - überdurchschnittlich viel, da die Mädchen auf der Fahrt zu ihrer Schule eine Landkreisgrenze überqueren. Die Familie wollte kostenlosen Transport durchsetzen. (dpa)