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Aktuell Urteil

Tübinger Eltern scheitern im Rechtsstreit um Schülerbeförderung

Eltern müssen sich weiterhin an den Kosten für die Beförderung ihrer Kinder zur Schule beteiligen.

Schülerinnen gehen an einer Bushaltestelle in der Innenstadt zu stehenden Bussen.
Schülerinnen gehen an einer Bushaltestelle in der Innenstadt zu stehenden Bussen. Foto: dpa
Schülerinnen gehen an einer Bushaltestelle in der Innenstadt zu stehenden Bussen.
Foto: dpa

MANNHEIM. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Dienstag entschieden. Es gebe keinen Anspruch auf Kostenfreiheit, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Roth laut Mitteilung des Gerichts in Mannheim. (Az.: 9 S 2679/18, 9 S 1221/18).

Geklagt hatte unter anderem eine Familie gegen den Landkreis Tübingen. Sie gibt für die Fahrt ihrer beiden Töchter 2400 Euro im Jahr aus - überdurchschnittlich viel, da die Mädchen auf der Fahrt zu ihrer Schule eine Landkreisgrenze überqueren. Die Familie wollte kostenlosen Transport durchsetzen. (dpa)

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