TÜBINGEN. Seit Januar gilt in Tübingen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ist deren Zukunft jedoch offen. Sobald die schriftliche Bestätigung vorliegt, entscheidet der Gemeinderat, ob die Stadt in Revision geht. Unabhängig davon hatten viele Tübinger Imbisse, Metzgereien, Bäckereien, Restaurants und Cafés durch die Einführung der Verpackungssteuer einen organisatorischen Mehraufwand zu bewältigen, sagt die Projektleiterin für die Einführung der Verpackungssteuer Claudia Patzwahl. »Den Aufwand haben die meisten gerne auf sich genommen, weil sie das Ziel der Müllvermeidung teilen.« Für ihre (Überzeugungs-)Arbeit und ihre Unterstützung der Verpackungssteuer hat sich Oberbürgermeister Boris Palmer gestern auf einer Tour durch die Betriebe in der Altstadt bei den Beschäftigten mit Krokant-Ostereiern und Schoko-Osterhasen bedankt. »Und natürlich macht Tübingen nichts ohne Botschaft«, sagt Patzwahl schmunzelnd: Die Ostergrüße wurden im hellgrünen Recup-Becher verteilt. Bis das Urteil rechtsgültig ist, bleibt die Verpackungssteuer in Kraft. 460 Betriebe hat die Stadt als steuerpflichtig identifiziert. Einige sind mittlerweile von Einweg- zu Mehrwegverpackungen umgestiegen. (GEA)