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Tübingen zieht seine Klage gegen »Haus und Grund« zurück

Es kommt wohl doch nicht zum Prozess: Die Stadt Tübingen hat die Klage, um gegen »Haus und Grund« eine einstweilige Verfügung zu erwirken, zurückgezogen. Damit wollte die Verwaltung dem Eigentümerverein verbieten, Falschbehauptungen zur Rechtmäßigkeit der Grundsteuererhöhung zu verbreiten.

»Haus und Grund« hatte seinen Mitgliedern geraten, Widerspruch gegen die neuen Grundsteuerbescheide einzulegen. Dieser Hinweis b
»Haus und Grund« hatte seinen Mitgliedern geraten, Widerspruch gegen die neuen Grundsteuerbescheide einzulegen. Dieser Hinweis basierte auf Falschbehauptungen zur Rechtmäßigkeit der Erhöhung, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
»Haus und Grund« hatte seinen Mitgliedern geraten, Widerspruch gegen die neuen Grundsteuerbescheide einzulegen. Dieser Hinweis basierte auf Falschbehauptungen zur Rechtmäßigkeit der Erhöhung, wie die Stadtverwaltung mitteilte.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

TÜBINGEN. Um ein Haar wäre die Sache vor Gericht gelandet, doch jetzt zieht Tübingen die Klage gegen »Haus und Grund« zurück. Die Verwaltung teilt mit, dass der Eigentümerverein die Forderungen der Stadt inzwischen erfüllt habe.

Ursprünglich hatte die Unistadt versucht, eine einstweilige Verfügung gegen den Verein zu erwirken. Dieser behauptete, die rückwirkende Grundsteuererhöhung, die der Tübinger Gemeinderat im Juni knapp beschlossen hatte, sei rechtswidrig. Das Argument: Die Stadt habe die Satzung zur Grundsteuer nicht ordnungsgemäß veröffentlicht – was nicht stimme, wie Oberbürgermeister Boris Palmer damals und heute betonte. Ziel des Verfahrens sei es gewesen, »die weitere Verbreitung der falschen Behauptung zu untersagen«.

Nun sei an die Stelle der »früheren, nicht weiter begründeten Darstellung der Verweis auf ein Parteigutachten getreten, das Formfehler bei der zweifelsfrei erfolgten Veröffentlichung behauptet«, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Die darin enthaltenen Argumente könne aber nur inhaltlich vor Gericht geklärt werden und seien »zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt«, sodass kein Unterlassungsanspruch bestehe.

Zudem habe der Verein anwaltlich klargestellt, dass sich der Verein die Aussage, gegen die die Stadt klagen wollte, »zu keinem Zeitpunkt zu eigen gemacht hat«. Damit werde die Behauptung nicht wiederholt und »Haus und Grund« habe sich inhaltlich von dieser distanziert, wie die Stadt argumentiert. Sie sehe den Rechtsstreit daher als erledigt an. (GEA/pm)