TÜBINGEN. Die Unistadt wäre die Erste in Deutschland, die zu einer solchen Maßnahme greift. Stimmt der Gemeinderat zu, will man im Rathaus eine Satzung erarbeiten. Dann werden die Betriebe zur Kasse gebeten, die Essen und Trinken in Einwegbechern und anderen Behältnissen anbieten.
Unter Rechts-Experten ist umstritten, ob die Städte eine solche Steuer erheben dürfen. Doch das EU-Parlament hat vor wenigen Wochen einem Verbot von Strohhalmen und Bechern aus Plastik zugestimmt. Das Verfahren ist auf dem Weg. (GEA)