TÜBINGEN. Der Streit geht in die nächste Runde: Wie der Eigentümer-Verein »Haus und Grund« jüngst mitteilte, kommt ein aktuelles Gutachten des Kommunalverfassungsrechtlers Arne Pautsch zu dem Ergebnis, dass die neuen Grundsteuerbescheide in Tübingen rechtswidrig seien - »weil nach seiner Auffassung schon die zugrunde liegende Satzung in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Ausfertigung und Bekanntmachung genüge und daher unwirksam sei«, wie »Haus und Grund« in einer Pressemitteilung schreibt.
Zudem sehe der Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wegen der fehlenden Angabe einer Rechtsgrundlage in den Grundsteuerbescheiden einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Zitiergebot. Das Gutachten liege seit Anfang der Woche vor, erklärte die Vorsitzende Dagmar König auf GEA-Nachfrage. »Wir haben das Gutachten zunächst intern geprüft und im Anschluss mit Schreiben vom 05. November Herrn Oberbürgermeister Palmer über die Ergebnisse des Gutachtens informiert.« Zugleich habe König die Möglichkeit eingeräumt, bis zum Folgetag um 11 Uhr Stellung zu beziehen - was allerdings nicht passiert sei. Die Vereinsmitglieder wurden indes über die Ergebnisse des Gutachtens informiert.
Stadtverwaltung will alles richtig gemacht haben
Die Stadtverwaltung der Unistadt weist diese erhobenen Vorwürfe »entschieden zurück«. »Nach eingehender rechtlicher Prüfung steht fest: Die Satzung wurde ordnungsgemäß angefertigt, vom Oberbürgermeister persönlich unterzeichnet und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend elektronisch bekannt gemacht«, wie die Pressestelle der Stadt mitteilt.
»Wäre die vom Gutachter von Haus und Grund vertretene Rechtsauffassung zutreffend, gäbe es mit hoher Wahrscheinlichkeit in keiner einzigen Kommune Baden-Württembergs eine formell korrekt veröffentlichte Satzung«, sagt Boris Palmer bezüglich des neuen Gutachtens. Diese Einschätzung zeige, wie die kommunale Praxis nicht mit der Gesetzgebung vereinbar sei.
Trotzdem prüfe die Stadtverwaltung derzeit, ob die Ermächtigungsgrundlage in einigen Bescheiden klarer dargestellt werden sollte. »Diese Prüfung erfolgt rein vorsorglich«, stellt die Pressestelle fest. Sollte es Korrekturbedarf geben, sei die Wirksamkeit der rückwirkenden Grundsteuererhöhung davon nicht betroffen.
Die Unistadt hatte kürzlich beim Amtsgericht Tübingen eine einstweilige Verfügung gegen den Verein »Haus und Grund« beantragt. Der Verein solle die Aussage unterlassen, die Stadtverwaltung habe die rückwirkende Grundsteuererhöhung nicht ordnungsgemäß veröffentlicht. Der Verwaltung entstünden durch die unnötige Bearbeitung der darauf empfohlenen Widersprüche ein immenser Arbeitsaufwand. Ein Gerichtsverfahren Mitte November soll nun Klarheit in den Fall bringen. (GEA)

